Um am Department Design einen künstlerischen Studiengang zu studieren, muss eine künstlerische Eignungsprüfung abgelegt werden (für den Masterstudiengang gelten gesonderte Regelungen). Die Eignungsprüfung besteht aus folgenden zwei Teilen:
Teil 1
Der erste Teil der Eignungsprüfung besteht aus der Vorlage einer Mappe (keine Rollen, Plastiken oder zerbrechliche Gegenstände) mit mindestens 20, höchstens 30 vom Bewerber selbst gefertigten Arbeiten (Zeichnungen, farbige Darstellungen, Entwürfe u.ä.), aus denen Beobachtungsfähigkeit, Farbempfinden, Vorstellungskraft und Darstellungsvermögen zu erkennen sind. Skizzenbücher sind erwünscht. Alle Arbeiten sind mit Namen und Entstehungsdatum zu versehen. Alle Mappen sind mit Namen und Studiengang deutlich zu kennzeichnen.
Teil 2
Der zweite Teil der Eignungsprüfung setzt sich aus drei künstlerisch-gestalterischen Klausuren, die aus den Modulgruppen Künstlerische Darstellung und Design gestellt werden, und einer theoretisch-schriftlichen Klausur, in der die Fähigkeit zu analytischer Reflektion festgestellt wird, zusammen.
Hinweis:
Für Bewerberinnen bzw. Bewerber ohne Hochschulzulassungsberechtigung (d. h. ohne Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder ohne Nachweis einer gleichwertigen anerkannten Vorbildung) ist Voraussetzung:
1. Vollendung des 18. Lebensjahres
2. Teilnahme an den Informationsterminen für alle Bewerberinnen und Bewerber für die Studiengänge Kommunikationsdesign, Illustration und Mode-, Kostüm- und Produkt/Textildesign. Eine Anmeldung ist dafür nicht notwendig, bringt aber unbedingt Arbeiten/Mappen mit. Die Termine finden in der Armgartstraße 24, 22087 Hamburg statt.
Termine sind:
11.05.2012 Raum 118 um 14.00 Uhr
08.06.2012 Raum 118 um 14.00 Uhr
06.07.2012 Raum 118 um 14.00 Uhr
07.09.2012 Raum 118 um 14.00 Uhr
28.09.2012 Raum 118 um 14.00 Uhr
Kontakt:
Prof. Franziska Hübler
Mail: franziska.huebler(at)haw-hamburg.de
Herr Moritz Ahrens
Mail: haw-mappenberatung(at)web.de
3. Nachweis einer besonderen Befähigung: Die Teilnahme am 2. Teil der Eignungsprüfung wird davon abhängig gemacht, ob die eingereichten Arbeiten (Teil 1 der Eignungsprüfung) mit „gut“ (mindestens 2,30) bewertet wurden.
4. Bestehen der Eignungsprüfung mit einer Gesamtnote „gut“ (mindestens 2,0)
Die Eignungsprüfung für das Sommersemester 2013 findet vom 5. bis 6. November 2012 von 9 bis 18 Uhr statt.
Bewerbung für das Sommersemester 2013
Legen Sie die Mappen (siehe linke Spalte) in der Zeit vom Montag, 01. Oktober 2012 bis Montag, 15. Oktober 2012 vor. Die Abgabe der Mappen erfolgt in der Aula der Armgartstraße 24, 22087 Hamburg, erster Stock (HAW Hamburg, Fakultät DMI, Department Design). Die Armgartstraße ist werktags (Montag bis Samstag) von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.
(Achtung: Keine Abgabe an Sonn- und Feiertagen, an diesen Tagen ist die Hochschule geschlossen!).
Wird die Mappe per Post (Anschrift: Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Fakultät DMI, Department Design, Armgartstraße 24, 22087 Hamburg) versandt, so gelten alle diejenigen Mappen als rechtzeitig eingegangen, die am 15.10.2012 in der Armgartstraße eingegangen sind.
Später eingehende Mappen werden nicht angenommen. Wenn die vorgelegten Mappen mit „ausreichend“ (mindestens 4,00) bewertet wurden, wird die Bewerberin / der Bewerber zum zweiten Teil der Eignungsprüfung zugelassen.
1. Antragsformular zur Teilnahme an der Eignungsprüfung für das Sommestersemester 2013
Antrag zur Teilnahme an der Eignungsprüfung (PDF)
Lesen Sie bitte unbedingt die dem Dokument beigefügten Informationen zur Bewerbung zum Studium auf Seite 2.
2. Künstlerischen Eignungsprüfung
Betrifft § 3 der Immatrikulationsordnung der Fachhochschule Hamburg vom 17. Juni 1990, zuletzt geändert am 09.Januar 1992 (Amtl. Anzeiger 1993 S.209), der die künstlerische Eignungsprüfung für die künstlerischen Studiengänge regelt gilt gem. § 17 Abs. 2 der „Immatrikulationsordnung der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg“ vom 25. November 2004 bis zum Erlass der neuen Satzung weiter.
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3. Immatrikulationsordnung der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg vom 25. November 2004
§ 3 der Immatrikulationsordnung der Fachhochschule Hamburg vom 17. Juni 1990, zuletzt geändert am 09.Januar 1992 (Amtl. Anzeiger 1993 S.209), der die künstlerische Eignungsprüfung für die künstlerischen Studiengänge regelt gilt gem. § 17 Abs. 2 der „Immatrikulationsordnung der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg“ vom 25. November 2004 bis zum Erlass der neuen Satzung weiter.
4. Erläuterungen Zugangssatzungen (Zugangsordnung)
Rechtsgrundlagen: §§ 37 Abs. 2 und 3, 38 Hamburgisches Hochschulgesetz
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