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Die künstlerische Eignungsprüfung am Department Design


Um am Department Design einen künstlerischen Studiengang zu studieren, muss eine künstlerische Eignungsprüfung abgelegt werden (für den Masterstudiengang gelten gesonderte Regelungen). Die Eignungsprüfung besteht aus folgenden zwei Teilen:

 

Teil 1

Der erste Teil der Eignungsprüfung besteht aus der Vorlage einer Mappe (keine Rollen, Plastiken oder zerbrechliche Gegenstände) mit mindestens 20, höchstens 30 vom Bewerber selbst gefertigten Arbeiten (Zeichnungen, farbige Darstellungen, Entwürfe u.ä.), aus denen Beobachtungsfähigkeit, Farbempfinden, Vorstellungskraft und Darstellungsvermögen zu erkennen sind. Skizzenbücher sind erwünscht. Alle Arbeiten sind mit Namen und Entstehungsdatum zu versehen. Alle Mappen sind mit Namen und Studiengang deutlich zu kennzeichnen.


Teil 2

Der zweite Teil der Eignungsprüfung setzt sich aus drei künstlerisch-gestalterischen Klausuren, die aus den Modulgruppen Künstlerische Darstellung und Design gestellt werden, und einer theoretisch-schriftlichen Klausur, in der die Fähigkeit zu analytischer Reflektion festgestellt wird, zusammen.

Hinweis:
Für Bewerberinnen bzw. Bewerber ohne Hochschulzulassungsberechtigung (d. h. ohne Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder ohne Nachweis einer gleichwertigen anerkannten Vorbildung) ist Voraussetzung:

1. Vollendung des 18. Lebensjahres

2. Teilnahme an den Informationsterminen für alle Bewerberinnen und Bewerber für die Studiengänge Kommunikationsdesign, Illustration und Mode-, Kostüm- und Produkt/Textildesign. Eine Anmeldung ist dafür nicht notwendig, bringt aber unbedingt Arbeiten/Mappen mit. Die Veranstaltungen finden in Raum A118 der Armgartstraße 24, 22087 Hamburg statt.

 

Die nächsten Termine:

Freitag, 03.05. - 14 Uhr
Freitag, 07.06. - 14 Uhr
Montag, 08.07. - 15.30 Uhr
Freitag, 06.09. - 14 Uhr
Freitag, 20.09. - 14 Uhr

 

Kontakt:

Herr Moritz Ahrens
Mail: haw-mappenberatung(at)web.de


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. Nachweis einer besonderen Befähigung: Die Teilnahme am 2. Teil der Eignungsprüfung wird davon abhängig gemacht, ob die eingereichten Arbeiten (Teil 1 der Eignungsprüfung) mit „gut“ (mindestens 2,30) bewertet wurden.

4. Bestehen der Eignungsprüfung mit einer Gesamtnote „gut“ (mindestens 2,0)

 

Bewerbung zur Teilnahme an der Eignungsprüfung

Bewerbung für das Sommersemester 2014

 

Teil 1 - MAPPENPRÜFUNG

 

 

Frist für den schriftlichen Antrag zur Teilnahme an der Eignungsprüfung und die postalische Einreichung der Mappe: 27.09. - 07.10.2013.

 

Termine für die persönliche Einreichung der Mappe nur vom 2.10. - 7.10.13:

 

Mittwoch, 02.10.2013

Freitag, 04.10.2013

Samstag, 05.10.2013

Montag, 07.10.2013

 

Wird die Mappe per Post (Anschrift: Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Fakultät DMI, Department Design, Armgartstraße 24, 22087 Hamburg) versandt, so gelten alle diejenigen Mappen als rechtzeitig eingegangen, die am 07.10.2013 in der Armgartstraße eingegangen sind.

Später eingehende Mappen werden nicht angenommen. Wenn die vorgelegten Mappen mit „ausreichend“ (mindestens 4,00) bewertet wurden, wird die Bewerberin / der Bewerber zum zweiten Teil der Eignungsprüfung zugelassen.

Bitte unbedingt beachten!
Wir nehmen Mappen bis zum maximalen Format DIN A1 an.
Bitte beschriften Sie die Mappe außen gut leserlich mit Ihrem Namen und Studiengang auf einem DIN A4 Papier.

 

Teil 2 - EIGNUNGSPRÜFUNG


Montag , 04.11.2013, von 09.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag, 05.11.2013, von 09.00 bis 17.00 Uhr

 

Nach bestandener Eignungsprüfung Teil 1 und Teil 2 Online-Bewerbung um den Studienplatz in der Zeit vom 01. Dezember 2013 bis 15. Januar 2014 (Ausschlußfrist!)



PDF-Formulare zum Download

1. Antragsformular zur Teilnahme an der Eignungsprüfung für das Sommestersemester 2013

Die Anmeldefrist ist abgelaufen. Sie finden bald das Antragsformular für 2014 an dieser Stelle.


Lesen Sie bitte unbedingt die dem Dokument beigefügten Informationen zur Bewerbung zum Studium auf Seite 2.

2. Künstlerischen Eignungsprüfung

Betrifft § 3 der Immatrikulationsordnung der Fachhochschule Hamburg vom 17. Juni 1990, zuletzt geändert am 09.Januar 1992 (Amtl. Anzeiger 1993 S.209), der die künstlerische Eignungsprüfung für die künstlerischen Studiengänge regelt gilt gem. § 17 Abs. 2 der „Immatrikulationsordnung der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg“ vom 25. November 2004 bis zum Erlass der neuen Satzung weiter.

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3. Immatrikulationsordnung der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg vom 25. November 2004

§ 3 der Immatrikulationsordnung der Fachhochschule Hamburg vom 17. Juni 1990, zuletzt geändert am 09.Januar 1992 (Amtl. Anzeiger 1993 S.209), der die künstlerische Eignungsprüfung für die künstlerischen Studiengänge regelt gilt gem. § 17 Abs. 2 der „Immatrikulationsordnung der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg“ vom 25. November 2004 bis zum Erlass der neuen Satzung weiter.

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4. Erläuterungen Zugangssatzungen (Zugangsordnung)

Rechtsgrundlagen: §§ 37 Abs. 2 und 3, 38 Hamburgisches Hochschulgesetz

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